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   OLG Schleswig, 03.03.2015 - 3 U 46/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,9056
OLG Schleswig, 03.03.2015 - 3 U 46/14 (https://dejure.org/2015,9056)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 03.03.2015 - 3 U 46/14 (https://dejure.org/2015,9056)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 03. März 2015 - 3 U 46/14 (https://dejure.org/2015,9056)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beginn des Verzuges mit der Entrichtung des Entgelts für Stromlieferungen

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Abrechnungszeitraum; Voraussetzungen für Zahlungsverzug des Verbrauchers im Stromversorgungsverhältnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StromGVV § 17; BGB § 286
    Beginn des Verzuges mit der Entrichtung des Entgelts für Stromlieferungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zahlungsziel in der Rechnung angegeben: Wann tritt Verzug ein?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Fälligkeit bei nicht vertragsgerechter Abrechnung eines Stromanbieters

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Fälligkeit bei nicht vertragsgerechter Abrechnung eines Stromanbieters

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Eine Rechnung ist keine Mahnung! (IBR 2015, 392)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 25.10.2007 - III ZR 91/07

    Rechtsfolgen der Übersendung einer Rechnung mit einseitiger Bestimmung des

    Auszug aus OLG Schleswig, 03.03.2015 - 3 U 46/14
    Die Angabe eines Zahlungsziels in der Rechnung genügt hierfür nicht (BGH NJW 2008, 50, 51 f Rn. 11; MüKoBGB/Ernst, 6. Aufl. 2012, § 286 Rn. 49).
  • BGH, 12.07.2006 - X ZR 157/05

    Verzug durch Überschreitung der kalendermäßig bestimmten Leistungszeit bei

    Auszug aus OLG Schleswig, 03.03.2015 - 3 U 46/14
    Dementsprechend könne auch in den Leistungsbedingungen des Versorgungsunternehmers die Leistungszeit wirksam kalendermäßig bestimmt werden (BGH NJW 2006, 3271 Rn. 7; BGH NJW 2005, 1772, 1773).
  • BGH, 11.12.2013 - VIII ZR 41/13

    Zur Unterbrechung der Stromversorgung bei Einwänden des Kunden gegen die erteilte

    Auszug aus OLG Schleswig, 03.03.2015 - 3 U 46/14
    Dementsprechend geht der Bundesgerichtshof in einer jüngeren Entscheidung bei Stromversorgungsunternehmen ohne Weiteres davon aus, dass es zur Begründung des Zahlungsverzugs vorangegangener Mahnungen bedürfe (BGH NJW 2014, 2024, 2025 Rn. 23).
  • BGH, 15.02.2005 - X ZR 87/04

    Beginn des Verzuges mit der Entgeltzahlung für Entsorgungsleistungen

    Auszug aus OLG Schleswig, 03.03.2015 - 3 U 46/14
    Dementsprechend könne auch in den Leistungsbedingungen des Versorgungsunternehmers die Leistungszeit wirksam kalendermäßig bestimmt werden (BGH NJW 2006, 3271 Rn. 7; BGH NJW 2005, 1772, 1773).
  • AG Bad Segeberg, 04.07.2013 - 17 C 90/13

    Stromlieferungsvertrag: Schuldnerverzug bei Fristsetzung durch einen

    Auszug aus OLG Schleswig, 03.03.2015 - 3 U 46/14
    Wie das Landgericht unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des Amtsgerichts Bad Segeberg (Urteil vom 4. Juli 2013 - 17 C 90/13 -, zustimmend zitiert bei Staudinger/Löwisch/Feldmann, Bearb. 2014, § 286 Rn. 69) ausgeführt hat, betrifft § 17 Abs. 1 S. 1 StromGVV schon seinem Wortlaut nach nur die Fälligkeit der Forderung, die zur Verzugsbegründung nicht ausreicht.
  • LG Kiel, 10.06.2015 - 12 O 351/14

    Gasversorgungsvertrag: Fälligkeit der Abrechnungsbeträge trotz Nichteinhaltung

    Es bedarf grundsätzlich noch der nach § 286 Abs. 1 BGB erforderlichen Mahnung (Anschluss an OLG Schleswig, Urteil vom 3. März 2015, 3 U 46/14; AG Bad Segeberg, Urteil vom 1. Dezember 2011, 17a C 78/11).(Rn.84).

    Vielmehr ist eine vertragliche Vereinbarung erforderlich (vgl. Grüneberg, in Palandt, § 286, Rnd. 22; Urteil des OLG Schleswig vom 03.03.2015 - 3 U 46/14).

  • OLG Rostock, 19.12.2019 - 3 U 62/18

    Notarieller Grundstückskaufvertrag: Beschaffenheitsvereinbarung durch

    Zum anderen hat der Senat bereits mit Urteil vom 24.09.2015 zum Aktenzeichen 3 U 46/14 ausgeführt, dass ein Rücktritt nicht zur Nichtigkeit eines Vertrages führt.
  • LG Neubrandenburg, 25.06.2018 - 3 O 654/16

    Rückabwicklung notarieller Grundstückskaufvertrag

    Nach Einlegung der Berufung seitens der Klägerin wurde das landgerichtliche Urteil vom Oberlandesgericht Rostock mit Urteil vom 24.09.2015 (Az. 3 U 46/14) dahingehend abgeändert, dass die Klage bereits unzulässig war.
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